Sie möchten ein Bildungsprojekt bzw. Bildungsangebot realisieren und suchen dafür finanzielle Unterstützung. Mit diesen Vorüberlegungen zur Erstellung eines Fördermittelantrages können Sie starten.
Fördermittelquellen zur Unterstützung von Bildungsprojekten und -angeboten für eine nachhaltige Entwicklung sortiert nach Regionen (alphabetische Reihenfolge):
Landesweite und überregionale Fördermittel für Schleswig-Holstein
- Was wird gefördert?
Vorbildhafte Aktivitäten in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Tierschutz, Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung (inkl. BNE), Entwicklungszusammenarbeit, Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit in Schleswig-Holstein und im Fall von Entwicklungszusammenarbeit auch in den Partnerländern. - Wer wird gefördert?
Uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte:
Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Verbände, Stiftungen des Privatrechts sowie kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften) mit Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften. - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Formales Antragsformular an die Geschäftsstelle, alle Infos zur Antragstellung finden Sie hier. - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
Einsendeschluss: 31.01.25; 25.04.25; 31.07.25; 17.10.25
Prüf- und Entscheidungsverfahren ca. 2-4 Monate - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Ansprechpartnerin für Projektförderung
Dr. Kirsten Madena
Dipl. Geoökologin
Telefon: 04933 991119
E-Mail: madena@projektfoerderung.de
www.projektfoerderung.de
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Bildungsprojekte der Entwicklungspolitik, die Lebenswelten und ihre Verflechtungen in den Ländern des Globalen Südens und Nordens anschaulich und verständlich darstellen. Die Förderung bezieht sich zum Beispiel auf Seminare, Tagungen, Unterrichtseinheiten, Projekttage, Ausstellungen oder entwicklungspolitisches Theater. - Wer wird gefördert?
Gruppen und Netzwerke, die sich in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit für im Bundesgebiet lebende Menschen engagieren:
Eingetragene Vereine (e. V.); Netzwerke von Organisationen; Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kirchen und kirchliche Organisationen oder Museen, Bibliotheken, Universitäten; Gemeinnützige GmbH; Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (gemeinnützig) oder öffentlichen Rechts; Gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG); Gemeinnützige Unternehmergesellschaften, sofern sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
Bis zu 10.000 Euro für eine Projektlaufzeit von maximal zwölf Monaten - Form der Antragstellung
Zweistufiges Antragsverfahren: Trägerprüfung und Projektantrag (mittels browserbasierter Förderprojektsoftware) - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
30. Juni und 30. November - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Engagement Global gGmbH
Friedrich-Ebert-Allee 40 | 53113 Bonn
FEB-Hotline
Telefon: +49 228 20 717-2555
www.engagement-global.de/de/feb-foerderprogramm-entwicklungspolitische-bildung
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Projekte mit landesweiter Ausrichtung aus den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Bildung, Soziales, Wirtschaft und Politik, Natur und Umwelt - Wer wird gefördert?
Vereine, Institutionen, Projekte und Veranstaltungen - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
- keine Angabe - - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
https://www.sgvsh.de/verband/geschaeftsstelle/kommunikation-gesellschaftliches-engagement - Ansprechpartnerin
Abteilungsleiterin Bereich Kommunikation und gesellschaftliches Engagement: Gyde Opitz
Telefon: 0431 5335 549
gyde.opitz@sgvsh.de
https://www.sgvsh.de/verband/geschaeftsstelle/kommunikation-gesellschaftliches-engagement
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Fördert gemeinnützige Projekte oder Aktionen von Jugendlichen, die öffentlichkeitswirksam auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen bzw. auf die Einhaltung der Kinderrechte hinwirken (Förderung von Gerechtigkeit, feministischen Initiativen, Frieden, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt, gegen Diskriminierung und Rassismus). Projektplanung und -Durchführung ausschließlich von jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, Hilfestellung möglich. - Wer wird gefördert?
- gemeinwohlorientierte Projekte, die möglichst vielen (jungen) Menschen zugutekommen
- öffentliche Aktionen, Online-Aktionen, Proteste, Kampagnen und andere Formen der politischen Einmischung zu kinderrechtlichen Forderungen
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
bis zu 1.000 Euro - Form der Antragstellung
Antragsformular, optional Video - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
Antragstellung spätestens einen Monat vor Projektbeginn per Mail - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Fabienne Batilla
Referentin Junges Engagement
megafonds@tdh.de
www.tdh.de/mitmachen/junges-engagement/megafonds-das-budget-fuer-deine-aktionsidee/
- Was wird gefördert?
Regionale und kommunale Fördermittel
- Was wird gefördert?
- Fördert Projekte in der Region Bargteheide und Umgebung
- im Bereich Erziehung und Bildung, musische und kulturelle Bildung, Natur- und Umweltschutz u.a.
- Wer wird gefördert?
anerkannt Gemeinnützige - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Förderantrag.pdf - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Philipp Maschmann
Süderquerweg 105 | 21037 Hamburg
Telefon: 040 79339-4066
stiftung@vreg.de
https://www.vreg.de/stiftung/foerderung.html
- Was wird gefördert?
- Jugendhilfe, Bildung, Erziehung, Förderung des Heimatgedankens
- Engagementbereiche: Kinder, Jugendliche, Bildung, Soziales - Wer wird gefördert?
Gefördert werden können gemeinnützige Vorhaben durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigter Einrichtungen, zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
- keine Angabe - - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Stiftung Sparkasse Büdelsdorf | Röhlingsplatz 1 | 24768 Rendsburg
Flyer Stiftung Büdelsdorf online.pdf
Jürgen Hein
Telefon: 04331 868 5786
juergen-hein@gmx.de
Helmut Hartwich
Telefon: 04624 1594
helmut-hartwich@t-online.de
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- Bereiche Kultur, Sport, Gesellschaft und Nachhaltigkeit
- ausschließlich Projekte im Geschäftsgebiet der Nospa - Wer wird gefördert?
Gemeinnützigkeit muss vorliegen. - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Onlineformular - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
Nach wenigen Tagen informieren wir Sie, ob eine Förderung aus unseren Stiftungen oder dem Los-Sparen möglich ist oder ob wir Ihnen ein Sponsoring anbieten können. - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Fördergrundsätze
www.meinenospa.de/nah-naeher-nospa/engagement
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- Förderung von lokalen und regionalen Projekten: Kunst, Kultur, Heimatpflege, Bildung, Völkerverständigung, Natur- und Umweltschutz, Jugend, Soziales
- Förderung von Sportgeräten für neue Angebote - Wer wird gefördert?
- keine Angabe - - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Antragsformular per Mail - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Bettina Fischer
Zertifizierte Stiftungsberaterin (ADG)
Geschäftsführung
Telefon: 04101 501 - 1189
Telefon: 04101 501 - 5189
buergerstiftung@vrbank-ih.de
www.stiftung-vrbank-in-holstein.de/projektfoerderung.html
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Fördert gemeinnützige Projekte zu Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Sport, Umwelt und Naturschutz, Bürgerschaftliches Engagement, z.B. Musikveranstaltungen - Wer wird gefördert?
Steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften, z. B. Schulen und Kitas - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
- keine Angabe - - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Geschäftsführung: Jörg Schumacher, Dr. Katharina Schlüter, Susanne Dox
Hagenstr. 19 | 23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04537 707 000
stiftungsbuero@spkstholstein.de
www.stiftungen-sparkasse-holstein.de/stiftungen/sparkassen-stiftung-holstein/
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Fördert Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Heimatpflege, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege. Die Stiftung fördert ehrenamtliches Engagement und leistet Hilfe zur Selbsthilfe. - Wer wird gefördert?
Ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts oder sog. andere steuerbegünstigte Körperschaften (im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes – KStG) - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Antragsformular online + Druckversion - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Steffen Liebelt, Geschäftsführer
c/o Kieler Volksbank eG
Europaplatz 5 | 24103 Kiel
Telefon: 0431 9802-3004
www.kieler-volksbank-stiftung.de/spendenantrag-stellen.html
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Kiels im Sinne der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) leisten.
Themenschwerpunkt: Energie, Mobilität, Ernährung, Kreislaufwirtschaft, Tauschdienste, Lokale Produktion, Soziales Unternehmertum, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) - Wer wird gefördert?
Kieler Initiativen, Vereine, Institutionen und engagierte Kieler*innen - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
Maximal 10.000 EUR über einen Zeitraum von maximal drei Jahren, Ausnahmen möglich, Kleinprojekte bis 2.500 EUR. Ab einer Fördersumme von 2.500 EUR wird ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
der Gesamtausgaben erwartet. - Form der Antragstellung
Antragsformular „Projektförderung Nachhaltigkeit“ sowie Kosten- und Finanzierungsplan in schriftlicher und digitaler Form - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden. - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Landeshauptstadt Kiel | Büro der Stadtpräsidentin
Sachbereich Internationales und Nachhaltigkeit
Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel
nachhaltigkeit@kiel.de
www.kiel.de/de/kiel_zukunft/nachhaltigkeitsziele/index.php#projektfoerderung
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Förderung von Bildungs- und Erziehungsangeboten (Kita, Schule und Hochschule, Studentenhilfe), lebendige Bürgergesellschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Verbraucherberatung und Verbraucherschutz - Wer wird gefördert?
Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Förderantrag - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Martina Wagner, Geschäftsführerin
Breite Straße 18 - 28 | 23552 Lübeck
Telefon: 0451 147 214
stiftung@spk-luebeck.de
www.gemeinnuetzige-sparkassenstiftung-luebeck.de/foerderschwerpunkte/ausbau-bildungs-und-erziehungsangebote/
- Was wird gefördert?
- Stiftungen im Haus der Volksbank Lübeck, die Bildungsbezug haben:
• Edith-Fröhnert-Stiftung -> Jugendförderung
• Inge und Karl-Gerhard Hille Stiftung -> Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 28. Lebensjahr
• Helmut und Anna-Maria Wendelborn-Stiftung -> Förderung von Projekten an Schulen und Kindertagesstätten und mit Kindern und Jugendlichen
• Hella-Wohlrab-Stiftung -> Denkmalschutz, Jugendhilfe - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
www.volksbank-luebeck.de/stiftungsmanagement-luebeck.html - Weitere Stiftungen finden über:
www.aktive-buergerschaft.de/service-learning/service-learning-mit-sozialgenial/
www.aktive-buergerschaft.de/buergerstiftungen/buergerstiftung-finden/
- Stiftungen im Haus der Volksbank Lübeck, die Bildungsbezug haben:
- Was wird gefördert?
- Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Sport sowie Naturschutz
- ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und unterstützt damit Projekte für die Menschen vor Ort.
- Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Empfänger mit Sitz bzw. Niederlassung im Kreis Herzogtum Lauenburg oder deren Vorhaben speziell den Kreis Herzogtum Lauenburg berührt. - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Antragsformular.pdf - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
01.03. und 01.09. des laufenden Jahres - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Anne Wohlfahrt
Grambeker Weg 147 | 23879 Mölln
Telefon: 04541/88 12 11 13
stiftung@ksk-ratzeburg.de
www.ksk-ratzeburg.de/foerderung/stiftung.de
- Was wird gefördert?
Soziale Projekte u.a. im Bereich der Jugendarbeit, Ausbildung und Bildung in der Region Nortorfer Land. - Wer wird gefördert?
Vereine und Privatpersonen - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Schriftlicher Antrag / Antragsformular - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Anja Spliessgardt (Leiterin Private Banking)
Bürgerstiftung Nortorfer Land
Poststr. 33 | 24589 Nortorf
Telefon: 04331 4340-2600
info@buergerstiftung-nortorfer-land.de
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Fördert Bildung, Kultur, Sport, Soziales. Schwerpunkte: Förderung des Ehrenamts und der regionalen Entwicklung. - Wer wird gefördert?
Vereine, Bildungs- und Kultureinrichtungen, andere gemeinnützige Organisationen. - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Per Förderantrag, Antrag.pdf - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
Zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst), z.B. Frist bis 24. März 2025 - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Claudia Schadly
c/o VR Bank Nord eG
Friedrich-Ebert-Straße 9 | 24937 Flensburg
Telefon: 0461 40215-3512
stiftung@vrbanknord.de
www.vrbanknord.de
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Fördert Jugend- und Altenhilfe, Natur- und Umweltschutz, Sport, Bildung und Erziehung - Wer wird gefördert?
Steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Per Förderantrag - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Stiftungen der Sparkasse Holstein
Am Rosengarten 3 | 23701 Eutin
Telefon: 04537 707 000
stiftungsbuero@spkstholstein.de
www.stiftungen-sparkasse-holstein.de/stiftungen/sparkassen-stiftung-ostholstein/
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Fördert Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Naturschutz u.a. - Wer wird gefördert?
Gemeinnütziger Verein oder Körperschaft des öffentlichen Rechts im Raum Rendsburg - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Antragsformular.pdf - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Katrin Blumenberg
Telefon: 04331 595-1021
E-Mail: info@stiftung-sparkasse-rendsburg.de
www.spk-mittelholstein.de/stiftungsseiten-spar--und-leih-kasse.html
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kinder und Jugendliche, Wissenschaft und Forschung, u.a. - Wer wird gefördert?
innerhalb des Geschäftsgebietes der Landsparkasse Schenefeld - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
- keine Angabe - - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
Fortlaufende Förderung - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Catrin Prinz
Dithmarscher Platz
25524 Itzehoe
Telefon: 04821/604-1173
MailboxOE15050@spk-westholstein.de
https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/foerderprogramme/foerderung-der-stiftung-landsparkasse-schenefeld
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- Fördert Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Sport
- unmittelbar gemeinnützige Projekte im Kreis Stormarn
- Wer wird gefördert?
Steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
- keine Angabe - - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
Jörg Schumacher
Hagenstr. 19 | 23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 508 770 99
stiftungsbuero@spkstholstein.de
www.stiftungen-sparkasse-holstein.de/stiftungen/sparkassen-stiftung-stormarn/
- Was wird gefördert?
Förderung von Umwelt und Natur, Jugend und Bildung - Wer wird gefördert?
gemeinnützig anerkannter Zwecke - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
Förderantrag online - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
- Dr. Stephan Kronenberg | Geschäftsführer
Telefon: 04321 408 2499
stephan.kronenberg@spksh.de - Martina Beckmann | stellv. Geschäftsführerin
Telefon: 04321 408 1404
martina.beckmann@spksh.de - www.spk-suedholstein.de/Stiftung.html
- Was wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- keine Angabe - - Wer wird gefördert?
- keine Angabe - - Maximale Förderhöhe, Zuwendungsanteil
- keine Angabe - - Form der Antragstellung
- keine Angabe - - Fristen (Antrags- und Entscheidungsfristen)
- keine Angabe - - Kontakt / Website zum Fördermittelgeber
- keine Angabe -
- Was wird gefördert?
Die oben stehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie möchten hier als Fördergeber*in nicht fehlen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!