Kurzinfo
Aktiv Schule in der Schulkonferenz mitgestalten!
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern wirken gemeinsam in der Schulkonferenz aktiv an der Gestaltung ihrer Schule mit. Engagement und Einsatz wirken hier in besonderer Weise, da die Schulkonferenz im Rahmen ihrer Aufgabe das oberste Beschlussgremium der Schule darstellt. Ihre Mitglieder ergreifen Initiative und stellen Anträge, um ihre Schule mitzugestalten. Sie suchen und gewinnen für diese Anträge Mehrheiten und fassen gemeinsam Beschlüsse. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt diese Beschlüsse aus.
Die Aufgaben, in deren Rahmen die Schulkonferenz Beschlüsse fasst, sind im § 63 des Schulgesetzes aufgelistet. Hierzu gehören u.a.:
- Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule
- wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und deren Vertretung
- Veranstaltungen der Schule
- Die Schulordnung
- Folgerung aus Ergebnissen von Evaluationen und sonstigen Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung
- sonstige Angelegenheiten, die der Konferenz von den Schulaufsichtsbehörden übertragen sind, z.B. das Distanzlernkonzept der Schule
Darüber hinaus gibt es Themen, zu denen die Schulkonferenz angehört werden muss und eine Stellungnahme abgeben kann.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern bestimmen jeweils durch eine demokratische Wahl, wer sich für sie in der Schulkonferenz engagieren darf.