Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein haben zu Jahresbeginn eine Neuauflage der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ auf den Weg gebracht. Zentrales Element der seit 1989 bestehenden Gemeinschaftsaktion ist ein vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichteter Förderfonds. Die Mittel des Landesfonds wurden vorrangig für die Förderung beispielhafter Beteiligungsprojekte verwendet, bei denen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig in die Planung, die Durchführung und die Auswertung einbezogen werden. Nach einer dreijährigen Pause, in der ein Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Schleswig-Holstein in Kinderrechtsfragen regelte, wird nun die Gemeinschaftsaktion erneuert. Die jährliche Fördersumme für den Fonds beträgt 100.000 Euro. Die Förderkriterien wurden überarbeitet. Die Grundidee ist: Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte, und dabei vor allem das Kinderrecht auf Beteiligung zu fördern.
Anlässlich der Neuauflage der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein zu Bewerbungen für Förderungen im Rahmen des Fonds auf. Da kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Dauer nur dann erfolgreich ist, wenn sie integrierter Bestandteil des Gemeindealltags wird, sollen sich aus den einzelnen Beteiligungsmodellen möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften – durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert – und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt.
Wichtige Erfahrungen im sozialen Gemeinwesen werden von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesstätte, in der Schule, in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in der außerschulischen Jugendbildung gesammelt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt daher Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen, fördern. Zu diesem Zweck werden beispielweise Vorhaben der politischen Bildung wie die U-18-Wahlen, sowie Vorhaben der demokratischen Praxis wie die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Kommunal- und Landespolitik gefördert.
Weitere Informationen:
Deutsches Kinderhilfswerk https://dkhw.de